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DI | 14.02.2012
Arbeiter (Bild:ORF)
BURGENLAND/UNGARN
Arbeitsmarkt: Neue Voraussetzungen ab Mai
Mit 1. Mai 2011 fällt die Übergangsfrist für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten. Beim ÖGB bereitet man sich seit Jahren darauf vor und hat zu diesem Zweck den Interregionalen Gewerkschaftsrat ins Leben gerufen.
Schwierige Position
Das Burgenland nimmt bei der Öffnung des Arbeitsmarktes im kommenden Jahr eine schwierige Position ein, sagte ÖGB-Landessekretär Gerhard Michalitsch bei einem Pressegespräch am Freitag in Eisenstadt.

Die Gründe lägen auf der Hand: Ungarn habe nicht so schnell aufgeholt wie andere neue EU-Staaten. Lohnniveau und Beschäftigungszahlen ließen zu wünschen übrig. Die Arbeitslosigkeit sei dreimal so hoch wie in Österreich. Die ungarischen Arbeitnehmer würden auf das Ende der Übergansfrist warten und in den Startlöchern scharren.
Keine Beschränkungen bei Dienstleistungen
Gleichzeitig mit der Übergangsfrist für den Arbeitsmarkt fallen auch die Beschränkungen für die Dienstleistungsfreiheit: Ungarische Firmen können dann ungehindert ihre Dienste im Burgenland anbieten. Mit dem Interregionalen Gewerkschaftsrat (IGR) habe man sich allerdings seit sechs Jahren darauf vorbereitet.

Letzter Streich ist ein gemeinsam mit dem BFI entwickeltes Kursprogramm für arbeitsmarktrelevante Behörden - vom AMS bis hin zu den Sozialversicherungsträgern.
Gegen Lohn- und Sozialdumping
Die zweite Kursschiene soll ungarischen Arbeitnehmern den Einstieg erleichtern, aber auch jeder Form von Lohn- und Sozialdumping entgegenwirken.

Das von der EU geförderte Kursprogramm startet noch im September und läuft bis Dezember 2011.
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