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MI | 11.04.2012
Bank Austria (Bild: ORF)
JUSTIZ
Ermittlungen gegen Bank Austria laufen
In der Causa Devisenoptionsgeschäfte der Bank Austria sind bei der Justiz Ermittlungen im Gang. Es seien "massenhaft Unterlagen" gesichert bzw. deren Sicherung in die Wege geleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit.
Zuständig für den Fall ist die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, weil die Ermittlungsverfahren gegen zwei Bank-Mitarbeiter hier begonnen haben.
Eisenstädter Richterin behandelt Fall
Einen Tag nach spektakulären Hausdurchsuchungen in Bank Austria-Filialen in Oberwart, Eisenstadt und St. Pölten sowie in der Treasury/Sales-Zentrale der Bank in Wien ist die Justiz dabei, die dort sichergestellten Unterlagen und Dokumente zu sichten.

Danach wird der Fall "in nächster Zeit" auf den Tisch der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin am Gericht in Eisenstadt gelangen.
Hausdurchsuchungen bei Bankangestellten
Hausdurchsuchungen habe es auch an drei Wohnorten der zwei Bankangestellten gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Eisenstadt, Petra Schweifer. Derzeit seien keine weiteren Durchsuchungen vorgesehen.
Hinweise, dass der mutmaßliche Schaden in "Millionenhöhe" gehen könnte
"Massenhaft Unterlagen"
Es seien "massenhaft Unterlagen" gesichert bzw. sei deren Sicherung in die Wege geleitet worden, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Für das Landesgericht Eisenstadt sei die Causa ein "sehr umfangreicher" Fall.

Den mutmaßlichen Schaden will man bei Gericht noch nicht beziffern, bisherige Hinweise zeigten aber in "Millionenhöhe".

Vor richterlichen Entscheidungen, also auch in der Frage, ob es zu Anklageerhebungen kommt, muss der Sachverhalt so aufgeklärt werden, dass er gerichtlich aufzuarbeiten ist, heißt es bei der Justiz. Die Materie sei kompliziert. Möglich, dass noch Gutachter beigezogen werden müssten.
Verdacht auf schweren Betrug
Schon gestern hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Verdacht auf schweren Betrug lautet. Auf welche konkreten Geschäftsfälle sich die richterlichen Hausdurchsuchungsbefehle bezogen, wurde von der Staatsanwaltssprecherin vorerst nicht offen gelegt.
Strafanzeige einer Wiener Anwaltskanzlei
Ins Rollen gebracht haben dürfte die Razzien eine Strafanzeige einer Wiener Anwaltskanzlei, die rund 130 Anleger vertritt, die sich durch großvolumige und riskante Devisenoptionsgeschäfte mit der Bank Austria geschädigt fühlen.
14 Tage Zeit um Beschwerde einzureichen
Bank Austria prüft rechtliche Schritte
Die Bank Austria hat alle Vorwürfe in dieser Causa auch am Mittwoch von sich gewiesen. Für die Mitarbeiter gelte die Unschuldsvermutung. Die Vorgangsweise der Justiz (Hausdurchsuchungsbefehl) ist in den Augen der Bank unverhältnismäßig.

Die Bank prüft rechtliche Schritte gegen diese Erhebungsmethoden, zumal man ohnedies mit den Behörden kooperiere, so Banksprecher Martin Halama. Die Bankjuristen haben 14 Tage Zeit, die Beschwerde einzureichen.
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