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MO | 13.02.2012
Feature. (Bild: ORF)
POLITIK
Mehr Geld für Bürgermeister
Nach einer Einigung von SPÖ und ÖVP bekommen Bürgermeister und Ortsvorsteher im Burgenland eine zum Teil kräftige Gehaltserhöhung. Der ORF Burgenland hat die Liste und die Details.
Kleine Gemeinde, große Steigerung
Ein gemeinsamer Initiativantrag, der vorige Woche dem Landtag vorgelegt wurde, sieht vor, dass die Bezüge je nach Ortsgröße erhöht werden. Je kleiner die Gemeinde, desto größer die Steigerung.

100 Prozent mehr
Die Bürgermeister aus Loretto, Hackerberg oder Tschanigraben zum Beispiel werden sich besonders freuen. Sie bekommen eine Gehaltserhöhung von 100 Prozent.

In Gemeinden bis 500 Einwohner sollen die Bürgermeisterbezüge nämlich verdoppelt werden. An geringsten fällt die Steigerung mit 8,7 Prozent in Gemeinden ab 7.000 Einwohnern aus, also in Eisenstadt.
Einigkeit bei SPÖ und ÖVP
Der Hintergrund: Die Bürgermeistergehälter im Burgenland sind im Bundesländervergleich schon lange am niedrigsten.

Aufgaben und Verantwortung der Bürgermeister wachsen aber ständig - und dadurch wird es auch immer schwieriger qualifizierte Kommunalpolitiker zu finden, die sich den Job des Bürgermeisters antun wollen.

Schon vor der Gemeinderatswahl waren sich SPÖ und ÖVP einig, dass hier etwas getan werden muss. Knapp zwei Monate nach der Wahl liegt nun der Antrag auf Änderung des Gemeindebezügegesetzes vor.
Bezügepyramide als Basis
Basis für die Berechnung ist die Bezügepyramide, über die alle Politikergehälter geregelt werden. Und da orientiert sich alles am Monatsbezug eines Nationalratsabgeordneten von derzeit 8.023 Euro.

Für die Gemeinden heißt das: Bei einer Ortsgröße bis 500 Einwohner erhält der Bürgermeister in Zukunft 20 Prozent des Nationalratsabgeordneten, derzeit sind es nur zehn Prozent.
Je größer, desto geringere Steigerung
Das Prinzip der neuen Regelung: Je größer die Gemeinde, desto geringer die Steigerung.

Die Bürgermeister der Bezirksvororte Mattersburg oder Neusiedl am See haben schon bisher 41 Prozent des Nationalratsabgeordneten bekommen - in Zukunft 45 Prozent, also 3.610 Euro.

Eigene Regelung für Eisenstadt
Der höchste Bezug liegt jetzt bei Gemeinden über 7.000 Einwohnern mit 50 Prozent eines Nationalratsabgeordneten. Nur Eisenstadt fällt in diese Kategorie. Für die Landeshauptstadt galt aber als Statutarstadt schon bisher eine eigene Regelung.

Der Bürgermeisterbezug in Eisenstadt liegt momentan bei 78 Prozent und in Zukunft bei 80 Prozent eines Nationalrates. Das sind dann 6.418 Euro.
Bezüge neu
Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:

in Gemeinden bis 500 Einwohnerinnen oder Einwohner 20 %

Gemeinden von 501 bis 1.000 EW 24 %

Gemeinden von 1.001 bis 1.500 EW 27 %

Gemeinden von 1.501 bis 2.000 EW 30 %

Gemeinden von 2.001 bis 2.500 EW 33 %

Gemeinden von 2.501 bis 3.000 EW 36 %

Gemeinden von 3.001 bis 4.000 EW 39 %

Gemeinden von 4.001 bis 5.000 EW 42 %

Gemeinden von 5.001 bis 7.000 EW 45 %

Gemeinden über 7.000 EW 50 %
Bezüge alt
Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:

Gemeinden bis 500 Einwohnerinnen oder Einwohner 10 %

Gemeinden von 501 bis 750 EW 13 %

Gemeinden von 750 bis 1.000 EW 16 %

in Gemeinden von 1.001 bis 1.500 EW 18 %

in Gemeinden von 1.501 bis 2.000 EW 20 %

in Gemeinden von 2.001 bis 2.500 EW 23 %

in Gemeinden von 2.501 bis 3.000 EW 27 %

in Gemeinden von 3.001 bis 4.000 EW 32 %

in Gemeinden von 4.001 bis 5.000 EW 36 %

in Gemeinden von 5.001 bis 7.000 EW 41 %

in Gemeinden über 7.000 EW 46 %
Keine Auswirkungen auf Landesbudget
Auf das Landesbudget haben diese Gehaltserhöhungen übrigens keine Auswirkung: Die Gehälter müssen von den Gemeinden bezahlt werden.
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