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DI | 14.02.2012
Rauchfangkehrer. (Bild: APA)
RAUCHFANGKEHRER
Prozess um Kosten bei Wechsel
Es ging ums Prinzip und um 32 Euro: Weil eine Burgenländerin nicht eingesehen hat, für einen Rauchfangkehrer-Wechsel zu zahlen, landete der Fall vor Gericht. Nun bekam die Frau in erster Instanz Recht.
Rauchfangkehrer sah bürokratischen Aufwand
Wer mit den Leistungen eines Rauchfangkehrers unzufrieden sind, weil dieser beispielsweise die Kehrtermine nicht einhält, hat das Recht den Anbieter zu wechseln.

Von diesem Recht machte eine Kundin aus Neckenmarkt Gebrauch - allerdings wurden ihr von ihrem ehemaligen Rauchfangkehrer 32 Euro in Rechnung gestellt. Er begründete die Rechnung mit dem bürokratischen Aufwand, der für ihn enstanden ist.

Die Frau war nicht bereit, für den Rauchfangkehrer-Wechsel zu bezahlen.
Schlichtungsstelle: "Kein Freikaufen"
Die Frau entschied sich nicht gleich für den Schritt vor den Richter, sondern wendete sich zunächst an die Schlichtungsstelle für Konsumentenschutz.

Dort waren die meisten Mitglieder der Meinung, dass der Rauchfangkehrer nicht berechtigt sei, die Gebühr in der Höhe von 32 Euro zu verlangen, sagte der Vorsitzende der Schlichtungsstelle, Andreas Gold. "Diese Wechselgebühr steht dem Rauchfangkehrer nach meinem Rechtsverständnis nicht zu, denn der Wechsel sollte kein 'Freikaufen' sein".
Fall landete vor Gericht
Einzig der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, der ebenfalls Mitglied der Schlichtungsstelle ist, schloss sich dieser Meinung nicht an.

Deshalb landete der Fall vor Gericht. Und nun liegt das schriftliche Urteil vor. Die Frau bekam in erster Instanz Recht. Konsumentschutz-Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) spricht von einem "richtungsweisenden" Entscheid.
Nur "Objekttarif"
"Es ist im Burgenland nicht erlaubt, Geld für einen Rauchfangkehrer-Wechsel zu verlangen", erklärte Dunst am Mittwoch.

"Es darf nur die tatsächlich erbrachte Leistung verrechnet werden", so Dunst. Eine Ausnahme sei der sogenannte Objekttarif, der jährlich 15 Euro beträgt. Durch diesen Tarif werden diverse Leistungen - unter anderem eben auch anfallende Kosten bei einem Rauchfangkehrer-Wechsel - abgegolten.
Landesinnungsmeister will in Berufung gehen
Das Urteil selbst ist noch nicht rechtskräftig, man werde in Berufung gehen, betont der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Herbert Baumrock.
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